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Der Ständerat bereinigte in der Frühlingssession 2024 die Differenz in Bezug auf die Änderung des Familienzulagengesetzes. Die Übergangsfrist zur Einführung eines vollen Lastenausgleichs beträgt neu drei anstatt nur zwei Jahre. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid, nicht aber die Gesetzesänderung an sich.
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Nach dem Ständerat stimmt heute auch der Nationalrat einem vollen Lastenausgleich für Familienausgleichskassen zu. Die Arbeitgeber bedauern diesen Entscheid, da es ein klarer Eingriff in kantonale Kompetenzen ist. Sie hätten als Kompromiss einen Teillastenausgleich bevorzugt.
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Die Motion von Ständerat Isidor Baumann zur Änderung des Familienzulagengesetzes (Einführung eines vollen Lastenausgleichs) fordert, dass ein voller Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen zwingend wird. Die Arbeitgeber lehnen einen solch starken Eingriff in den kantonalen Föderalismus und die Schwächung der Wirtschaftsverbände ab. Der Ständerat hat in der Herbstsession 2023 nun über einen Gesetzesentwurf des Bundesrats zur Umsetzung dieser Motion beraten.
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Die Vorlage zur Revision des Familienzulagengesetzes verlangt, dass diejenigen Kantone, die heute gar keinen oder nur einen teilweisen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen kennen, diesen vollumfänglich einführen. Die Arbeitgeber lehnen diesen Vorschlag in der vorliegenden Form mehrheitlich ab, da sich die bestehenden Strukturen aus ihrer Sicht bewährt haben.
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