Besserer Vollzug der FlaM auch ohne neue Massnahmen möglich

19. September 2014 News

Der Bundesrat hat eine Gesetzesvorlage zur Optimierung der flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit in die Vernehmlassung geschickt. Die darin enthaltenen Vorschläge gehen für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) zu weit. Der SAV anerkennt die Notwendigkeit, den Vollzug der FlaM zu verbessern, zusätzliche Massnahmen lehnt er jedoch als unnötig ab.

Der Bundesrat schlägt in seiner Gesetzesvorlage die bereits im Frühling angekündigten Massnahmen zur Verbesserung der FlaM vor. Diese umfassen folgende Änderungen:

  • Normalarbeitsverträge (NAV) mit zwingenden Mindestlöhnen können verlängert werden, wenn wiederholte Verstösse gegen den NAV festgestellt wurden und Hinweise vorliegen, dass der Wegfall des NAV erneut zu Missbräuchen führen würde.
  • Das Verfahren auf erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrags (AVE GAV) soll nicht mehr allein den tripartiten Kommissionen vorbehalten bleiben. Neu soll diese auch von den Sozialpartnern beantragt werden können. Zudem soll deren Anwendungsbereich auf Bestimmungen über Ferien, Arbeitszeiten und Kaution ausgeweitet werden.
  • Eine bestehende Allgemeinverbindlichkeit soll ausnahmsweise auch dann verlängert werden können, wenn das Arbeitgeberquorum in der betreffenden Branche nicht mehr erreicht ist.
  • Die Obergrenze der Verwaltungssanktionen bei Verstössen gegen minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen soll von 5000 auf 30‘000 Franken angehoben werden.

Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband geht der Bundesrat damit zu weit. Der jüngste Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft zu den flankierenden Massnahmen zeigt, dass diese einen wirksamen Schutz gegen Lohn- und Sozialdumping bieten. Deren Vollzug weiter zu optimieren, ist richtig, um Missbräuche noch gezielter und effizienter bekämpfen zu können.

Die darüber hinausgehenden zusätzlichen Massnahmen sind jedoch unnötig. Dies gilt insbesondere für das parallele Antragsrecht der Sozialpartner, denn das bestehende Verfahren über die tripartiten Kommissionen hat sich bewährt. Die Ausweitung der AVE auf weitere Bestimmungen ist aus Arbeitgebersicht ebenfalls kritisch zu beurteilen, und auch für die Verlängerung von NAV fehlt der Handlungsbedarf. Der SAV wird sich in seiner Vernehmlassungsantwort entsprechend äussern und konstruktive Verbesserungsvorschläge einbringen.