Arbeitsmarkt Sozialpartnerschaft

Der Ständerat stärkt die Sozialpartnerschaft

Nach dem Nationalrat hält auch der Ständerat an seiner Position fest: Er bestätigt, dass sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Mindestlöhne kantonalen Mindestlöhnen vorgehen sollen. Die kleine Kammer verhindert mit einer zusätzlichen Besitzstandsregel, dass die Löhne infolge der Gesetzesänderung sinken. Die Arbeitgeber begrüssen diesen ausgewogenen Kompromiss.

An seiner heutigen Sitzung hat der Ständerat den Gesetzesentwurf (24.096) zur Umsetzung der Motion Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» (20.4738) angenommen. Wie bereits der Nationalrat will auch der Ständerat den Vorrang von sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhnen in Branchen mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag gegenüber kantonalen Mindestlöhnen gesetzlich verankern. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst zusammen mit einer breiten Allianz aus 28 Wirtschafts- und Branchenverbänden diesen Entscheid ausdrücklich. Er stärkt die Sozialpartnerschaft, die als Schweizer Erfolgsmodell seit über 100 Jahren den sozialen Frieden garantiert.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hatte die Verwaltung erneut beauftragt, die Verfassungsmässigkeit der Vorlage zu prüfen. Erfreulicherweise ist der Ständerat der Einschätzung des Rechtsgutachtens gefolgt, dass der Anwendungsvorrang verfassungskonform ist.

Die Annahme, dass kantonale Mindestlöhne Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger aus der Armut befreien, greift zudem zu kurz. Das grösste Armutsrisiko liegt in einer eingeschränkten Arbeitsfähigkeit. Diese hängt oft mit gesundheitlichen Einschränkungen, fehlender Ausbildung oder familiären Verpflichtungen zusammen. Am wirksamsten vor Armut schützen deshalb die Förderung der Arbeitsfähigkeit und die Integration in den Arbeitsmarkt.

Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat zur Beratung der neu aufgenommenen Besitzstandsregelung.