Missbräuche bei Überbrückungsleistung verhindern

25. September 2019 News Vernehmlassungen

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst grundsätzlich die sieben Massnahmen, damit auch die Überbrückungsleistung für ältere Erwerbslose, mit denen der Bundesrat das inländische Arbeitskräftepotenzial fördern will. Bei der Überbrückungsleistung werden jedoch Fehlanreize befürchtet. Zu deren Eindämmung fordern die Arbeitgeber deshalb vier Korrekturen.

Werden ältere Menschen arbeitslos, brauchen sie länger, um wieder eine Stelle zu finden. Das sagte auch Leif Agnéus, Mitglied des Vorstandsausschusses des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV), anlässlich der 5. Nationalen Konferenz ältere Arbeitnehmer. Gelingt kein Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, muss ein Teil dieser Personen nach ihrer Aussteuerung bis zur Entstehung des Anspruchs auf die Altersrenten von AHV und beruflicher Vorsorge unter Umständen Leistungen der Sozialhilfe beziehen. Deshalb will der Bundesrat diesen Personen unter die Arme greifen. Er hat sieben Massnahmen beschlossen, die die Konkurrenzfähigkeit von älteren Arbeitskräften sichern, schwer vermittelbaren Stellensuchenden den Schritt in den Arbeitsmarkt ermöglichen und in der Schweiz lebende Ausländer besser zu Arbeit verhelfen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt den Bundesrat bei all diesen Vorhaben.

Ein Knackpunkt ist die siebte Massnahme. Damit will der Bundesrat ausgesteuerte Personen, die trotz aller Bemühungen keine Stelle mehr finden, nachdem sie Jahrzehnte lang gearbeitet haben, ohne finanziell auf sicherem Boden zu stehen, eine existenzsichernde Überbrückungsleistung bis zur ordentlichen Pensionierung ermöglichen. In ihrer Vernehmlassungsantwort unterstützten die Arbeitgeber grundsätzlich das vorgeschlagene Modell. Durch diese Hilfe können allerdings verschiedene Fehlanreize, sowohl auf Arbeitgeber-, wie auch auf Arbeitnehmerseite, geschaffen werden.

Um die Fehlanreize einzudämmen und die unnötige Quasi-Frühpensionierungen auf Kosten der Steuerzahler zu verhindern, sind für den SAV folgende vier Massnahmen unabdingbar:

  • Erhöhung des Alters der Leistungsbezüger auf 62 Jahre: Der Kreis der Bezüger der Überbrückungsleistung soll enger gefasst werden.
  • Angleichung des Betrags der Überbrückungsleistung auf das Niveau der Ergänzungsleistungen: Die Leistung zu plafonieren, ist richtig. Allerdings ist der vorgesehene Betrag des Bundesrates für die Überbrückungsleistung auf das Dreifache der Ergänzungsleistungen für den SAV zu hoch. Denn dies kann die Bezüger davon abhalten, eine geeignete Stelle in einem tieferen Lohnsegment in Erwägung zu ziehen. Zudem soll es sich stets lohnen, einer Arbeit nachzugehen. Darum soll die Überbrückungsleistung auf das Zweifache der heutigen Ansätze der Ergänzungsleistungen gedeckelt werden.
  • Verknüpfung mit Nachweispflicht der Stellensuche: Korrekterweise spricht der Bundesrat von einer Überbrückungsleistung im Sinne der Arbeitslosenhilfe. Es handelt sich somit um eine Fürsorgeleistung statt um eine Rente. Ziel muss es daher bleiben, dass Personen, die eine Überbrückungsleistung beziehen, wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Für die Arbeitgeber ist daher wichtig, dass die arbeitsmarktlichen Integrationsmassnahmen aufrechterhalten werden. Namentlich sollen die Bezüger weiterhin den Nachweis der Stellensuche erbringen müssen.
  • Befristung der Überbrückungsleistungsmassnahme mit Evaluation: Die Überbrückungsleistung soll befristet werden. Wie Erfahrungen aus Nachbarländern gezeigt haben, ist die Gefahr von Quasi-Frühpensionierungen und ihren negativen Effekten nicht von der Hand zu weisen. Um die (negativen) Wirkungen der Überbrückungsleistung zu erheben, soll das Gesetz spätestens neun Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden. Das Gesetz soll zudem – in Anlehnung an die Lösung im Gleichstellungsgesetz – auf 12 Jahre befristet werden. Damit muss das Parlament die Thematik und die Wirksamkeit nochmals beurteilen.