Zeichnungsberechtigung

Januar 2013

Die Anmassung einer Zeichnungsberechtigung kann auch dann als krasser Treuebruch qualifiziert werden, der eine fristlose Entlassung rechtfertigt, wenn kein materieller Schaden entstanden ist. Das Unternehmen kann dadurch in eine seinem Ansehen nicht zuträgliche Situation geraten, erklären zu müssen, dass einer seiner Mitarbeiter sich eine Zeichnungsberechtigung angemasst hatte. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 12. Oktober 2011 (4A_346/2011)

PDF-Download