Treuepflicht bei der Prüfung neuer Kunden

September 2012

Die Treuepflicht beschränkt sich nicht ausschliesslich auf die ausdrücklich vereinbarte Tätigkeit des Arbeitnehmenden, sondern gilt auch für andere Geschäfte des Unternehmens, an welchen dieser teilnimmt. Ein Bankmitarbeiter handelt unabhängig von seiner Stellung der Treuepflicht zuwider, wenn er dem Arbeitgeber einen neuen Kunden empfiehlt, von dem er annehmen muss, dass er den Ruf oder sonstige Interessen der Bank gefährden kann. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 5. März 2012 (4A_723 / 2011) (Übersetzung aus dem Französischen)

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