Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers
November 2012
Verletzt ein Arbeitnehmender seine vertragliche Sorgfaltspflicht, muss er einen entstandenen Schaden bezahlen. Der Arbeitgeber hat dabei den Schaden und den Kausalzusammenhang zu beweisen, der Arbeitnehmer seinerseits muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Urteil des Arbeitsgerichts der Stadt Locarno, 7. Februar 2011 (DI.10.158) (Übersetzung aus dem Italienischen)
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