Rückzahlung von Ausbildungskosten bei frühzeitigem Austritt

Oktober 2011

Ist eine Weiterbildung nicht für die Stelle erforderlich, sondern dient lediglich der Verbesserung der beruflichen Aussichten des Arbeitnehmers, steht es den Parteien frei, wie sie aufgewendete Stunden behandeln. Sie können bei einem Austritt aus dem Unternehmen vor Ablauf der vereinbarten Zeit eine Rückerstattung pro rata temporis vereinbaren. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 14. April 2011 (4D_13/2011) (Übersetzung aus dem Französischen)

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