Kündigung kurz vor Pensionierung
Oktober 2013
Die Entlassung ein Jahr vor der Pensionierung aufgrund leicht abnehmender Leistungen ist missbräuchlich, wenn der Arbeitnehmer nie verwarnt wurde. Es wäre eine sozialverträglichere Lösung zu suchen. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 18. Februar 2013 (4A_558 / 2012) (Übersetzung aus dem Französischen)
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