Grundlagenirrtum bei Vertragsabschluss

September 2011

Vermittelt der sich Bewerbende während des Bewerbungsverfahrens den Eindruck, dass die ausländerrechtliche Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung vorhanden sei, obwohl das nicht der Fall ist, kann der Arbeitgeber Grundlagenirrtum geltend machen. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 13. Dezember 2010 (4A_493/2010)

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