Eine nichtige Kündigung muss wiederholt werden
Dezember 2012
Wird die Kündigung während der Sperrfrist wegen Krankheit ausgesprochen, ist sie nichtig. Das bedeutet, dass die Kündigung nach Ablauf der Sperrfrist wiederholt werden muss, andernfalls wird der Vertrag nicht aufgelöst. Eine Bestätigung der Kündigung reicht nicht aus. Urteil des Arbeitsgerichts der Stadt Locarno, 14. Juli 2011 (DI.10.97) (Übersetzung aus dem Italienischen)
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