Eine Beschwerde muss immer ausreichend begründet sein
Oktober 2010
Auch wenn eine Partei nicht anwaltlich vertreten ist, muss die Rekursschrift bezeichnen, welche Grundsätze verletzt wurden. Das Bundesgericht behandelt grundsätzlich nur Klagen, die ausreichend begründet sind. Urteil des schweizerischen Bundesgerichts, I. zivilrechtliche Abteilung, 26. Februar 2010 (4A_549/2009) (Übersetzung aus dem Französischen)
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