Beweiskraft eines Arztzeugnisses
Januar 2013
Der Beweis für eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit wird in der Regel durch ein ärztliches Zeugnis erbracht. Hat der Arbeitgeber Zweifel am Arztzeugnis, kann er eine vertrauensärztliche Untersuchung anordnen. Die Verweigerung derselben führt nicht automatisch zur Verneinung der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitnehmende kann auch andere Beweise vorlegen. Urteil der 2. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Bern, 9. März 2012 (ZK 10 666)
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