Auslegung konkurrierender Bestimmungen

April 2011

Hat der Arbeitgeber die Wahl zwischen einer Kündigung auf 6 Monate mit einer möglichen Freistellung und einer fristlosen Kündigung mit einer vereinbarten Entschädigung von 12 Monatslöhnen, kann der Arbeitnehmende nicht davon ausgehen, dass der Arbeitgeber die finanziellen Folgen dieser Möglichkeiten kumulieren wollte. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 10. Januar 2011 (4A_608/2010) (Übersetzung aus dem Französischen)

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