Arbeit an Feiertagen
Oktober 2012
Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit können bewilligt werden, wenn ein dringendes Bedürfnis vorliegt. Weder die Tatsache, dass im Ausland und Hauptabnehmerland am betreffenden Tag gearbeitet werden kann und damit ein Konkurrenznachteil entsteht, noch dass die Arbeitnehmer mit der Sonntagsarbeit einverstanden wären, rechtfertigt eine Aufhebung des Verbots. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 17. März 2012 (2C_892 /2011) (Übersetzung aus dem Französischen)
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