Personenfreizügigkeit ermöglicht bedarfsgerechte Zuwanderung

3. Juli 2018 News

Die Zuwanderung aus EU28-/Efta-Staaten erfolgt stark konjunkturabhängig und gemäss den Bedürfnissen des Schweizer Arbeitsmarkts. Die Ergebnisse des neusten Berichts zur Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU zeigen, dass die Schweiz in verschiedener Hinsicht von diesem Abkommen profitiert. Da unser Land auch künftig auf Zuwanderung angewiesen sein wird, müssen die Beziehungen zu Europa weiterentwickelt werden.

Im 14. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU zieht das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco positive Schlüsse: Die Zuwanderung aus den EU-/Efta-Ländern ist nach wie vor auf die Bedürfnisse der hiesigen Wirtschaft ausgerichtet und trägt wesentlich dazu bei, die Nachfrage nach Arbeitskräften hierzulande zu decken. Dementsprechend gut gelingt es, die Zuwanderer in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Personen aus dem EU-/Efta-Raum wiesen 2017 eine überdurchschnittliche Erwerbsquote auf, die zudem nicht zulasten der Schweizer Erwerbstätigen ging. Deren Risiko, arbeitslos zu werden, ist anhaltend gering, und ihre Teilnahme am Arbeitsmarkt nimmt weiter zu. Mit anderen Worten: Die ausländischen Arbeitskräfte ergänzen das im Inland limitierte Angebot optimal. Von einer Verdrängung der inländischen Erwerbstätigen kann keine Rede sein.

Weiter zeigt der Bericht, dass auf dem Schweizer Arbeitsmarkt sowohl Erwerbstätige mit tiefem als auch solche mit hohem Qualifikationsniveau gesucht sind. «Die Zuwanderer sind entsprechend ihrer formalen Qualifikation beschäftigt», sagte Arbeitgeber-Direktor Roland A. Müller bei der Präsentation vor den Medien und betonte die gute Übereinstimmung zwischen den Anforderungen des Arbeitsmarkts und den Qualifikationen der Zuwanderer. Der Bericht entkräfte zweifelsfrei die Befürchtung, dass hoch qualifizierte Zuwanderer aus dem EU-Raum zu «Dumpinglöhnen» in Positionen arbeiteten, für die sie überqualifiziert sind.

Auch den Sozialversicherungen kommt die Personenfreizügigkeit zugute. In der AHV und den Ergänzungsleistungen zahlten Zuwanderer mehr Beiträge ein, als dass sie Leistungen bezogen. In der IV führte die Personenfreizügigkeit zu keiner steigenden Zahl Rentenbezüger. Bei der Arbeitslosenversicherung war die Quote der EU-/Efta-Zuwanderer hingegen leicht überdurchschnittlich.

Der jüngste Observatoriumsbericht bestätigt erneut, dass die Schweiz von der Personenfreizügigkeit in verschiedener Hinsicht profitiert. So gut es auch gelingen mag, die inländische Bevölkerung in den Arbeitsmarkt zu integrieren: Die Schweiz wird künftig auf Zuwanderung angewiesen bleiben. Die Weiterführung und -entwicklung der Beziehungen mit der EU ist deshalb – und erst recht angesichts der alternden Bevölkerung und der rückläufigen Zuwanderung – wichtig für unser Land. Eine Reduktion des Arbeitnehmerschutzniveaus der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit steht jedoch auch im Rahmen der Diskussion um ein institutionelles Rahmenabkommen für die Arbeitgeber ausser Frage.