Mit den Bilateralen III liegt ein Vertragsentwurf zwischen der Schweiz und der Europäischen Union vor, der über lange Zeit ausgehandelt wurde. Aus Sicht der Arbeitgeber liegt ein ausbalanciertes Paket vor, das Rechtssicherheit und Planbarkeit für Unternehmen sowie sichere Perspektiven für Beschäftigte schafft. Um das Lohnschutzniveau im Inland auch mit den neuen Verträgen zu halten, haben die Sozialpartner zusätzlich gemeinsam flankierende Massnahmen erarbeitet, die den Lohnschutz sicherstellen und gleichzeitig mit EU-Recht kompatibel sind. Über diese sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Massnahmen hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) beraten. Dabei hat die Kommission beschlossen, den als Paket verabschiedeten Kompromiss der Sozialpartner aufzuschnüren und Anpassungen an der Kautionspflicht vorzunehmen. Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes ist dieser Schritt bedauerlich: Die WAK-S nimmt damit eine Verletzung von EU-Recht bewusst in Kauf, was im Rahmen der Bilateralen III für zusätzliche Unsicherheit sorgen könnte. Zudem droht mit der Aufschnürung des Lohnschutzpakets ein Teil der breiten sozialpartnerschaftlichen Unterstützung zu den Bilateralen III wegzubrechen.
Die WAK-S hat zudem die vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahme 14 aus dem Lohnschutzpaket gestrichen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis. Die Massnahme 14 bildet keinen Teil des gemeinsamen Sozialpartnerkompromisses, wird von den Arbeitgebern aufgrund der durch den Bundesrat vorgenommenen Verbesserungen aber nicht mehr bekämpft.