Arbeitsmarkt

Drittstaatenkontingente: Bei Wegfall des Status S braucht es eine Erhöhung für qualifizierte Arbeitskräfte

Die Schweizer Wirtschaft bleibt auf hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband fordert deshalb, die Kontingente für das Jahr 2027 mindestens auf dem Niveau des Vorjahres beizubehalten. Sollte der Schutzstatus S aufgehoben werden, braucht es zusätzliche Kontingente, damit qualifizierte und bereits integrierte Arbeitskräfte – sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind – in einen ordentlichen Aufenthaltsstatus wechseln und dem Schweizer Arbeitsmarkt erhalten bleiben können.

Der Schweizer Arbeitsmarkt befindet sich weiterhin in einem grundlegenden Strukturwandel hin zu stärker qualifizierten und wertschöpfungsintensiven Tätigkeiten. Gleichzeitig verschärfen sich die demografischen Herausforderungen auch in den EU- und EFTA-Staaten. Vor diesem Hintergrund bleibt die Schweizer Wirtschaft auch auf den Zugang zu hochqualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten angewiesen.

Jedes Jahr legt der Bundesrat mittels Kontingenten fest, wie viele hochqualifizierte Fachkräfte die Schweizer Wirtschaft aus Nicht-EU/EFTA-Staaten und aus Grossbritannien im Folgejahr rekrutieren darf. Im Rahmen der Vernehmlassung brachte der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) seine Einschätzung für das Jahr 2027 ein. Für die Unternehmen ist entscheidend, dass genügend Rekrutierungsmöglichkeiten für Arbeitskräfte aus Drittstaaten bestehen und rasch auf sich verändernde Bedürfnisse reagiert werden kann. Das Kontingentsystem sollte den Unternehmen die notwendige Planungssicherheit bieten und gleichzeitig ausreichend Flexibilität gewährleisten.

Mehrere Branchen weisen zudem darauf hin, dass die bestehenden Zulassungsvoraussetzungen in der Praxis teilweise sehr restriktiv sind. Insbesondere im Gastgewerbe erschweren hohe Anforderungen die Rekrutierung dringend benötigter Fachkräfte aus Drittstaaten, etwa für Spezialitätenköche. Dadurch können Unternehmen ihren Personalbedarf nicht immer decken.

Aus heutiger Sicht ist nicht davon auszugehen, dass der Bedarf an ausländischen Fachkräften zurückgehen wird. Vielmehr könnte eine Erhöhung der Kontingente erforderlich werden, falls der Schutzstatus S im März 2027 aufgehoben wird: Der Bund geht davon aus, dass gut integrierte Personen mit Status S künftig vermehrt in einen ordentlichen Aufenthaltsstatus wechseln können, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Da dies über die regulären kontingentierten ausländerrechtlichen Verfahren erfolgt, ist sicherzustellen, dass genügend Kontingente zur Verfügung stehen, damit qualifizierte und bereits erfolgreich integrierte Arbeitskräfte auch nach einer allfälligen Aufhebung des Status S weiterhin in der Schweiz beschäftigt werden können.

Vor diesem Hintergrund beantragt der SAV dem Bundesrat, die Kontingentshöhe für das Jahr 2027 mindestens auf dem Niveau des Vorjahres festzulegen. Sollte der Schutzstatus S wegfallen, sind die Drittstaatenkontingente von 8’500 auf 10’000 zu erhöhen, damit qualifizierte und bereits erfolgreich integrierte Arbeitskräfte dem Schweizer Arbeitsmarkt erhalten bleiben.

  • für Drittstaaten: 8’500 Kontingente (bei Wegfall Status S: 10’000 Kontingente)
  • für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA: 3’500 Kontingente
  • für Erwerbstätige aus dem Vereinigten Königreich (UK): 3’500 Kontingente

Auch wenn das inländische Arbeitskräftepotenzial besser genutzt und die Rekrutierung im EU-/EFTA-Raum weiterhin gefördert wird, kann der Bedarf vieler Unternehmen nicht vollständig gedeckt werden. Drittstaatsangehörige leisten deshalb weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Schweiz.

Der SAV unterstützt zudem die Weiterführung des separaten UK-Kontingents. Das Vereinigte Königreich bleibt ein wichtiger Wirtschafts-, Handels- und Forschungspartner der Schweiz und verfügt über einen bedeutenden Pool an hochqualifizierten Fachkräften. Wichtig ist aus Sicht der Arbeitgeber, dass die separaten UK-Kontingente nicht zulasten der ordentlichen Drittstaatenkontingente gehen.

Vernehmlassungsantwort des Schweizerischen Arbeitgeberverbands