Als Sommerserie publiziert der Schweizerische Arbeitgeberverband einzelne Beiträge des kürzlich publizierten Jahresberichts in leicht gekürzter oder aktualisierter Form.
Der bilaterale Weg war nie ein einfacher, aber seit wir ihn beschreiten, stets der richtige. Er steht für Pragmatismus statt Ideologie – und dafür, unserer kleinen Volkswirtschaft inmitten von Europa die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu geben. Mit den «Bilateralen III» soll dieses Fundament gestärkt und erneuert werden.
Europa ist für die Schweiz mehr als nur Nachbar – es ist unser engster wirtschaftlicher Partner. Über 40 Prozent aller Schweizer Exporte gehen in die Europäische Union (EU).[1] Rund eine Million Arbeitsplätze hierzulande hängen direkt oder indirekt von diesem Handel ab [2] – vom Finanzunternehmen in Zürich über den Maschinenbauer im St. Galler Rheintal bis zur Uhrenmanufaktur im Jura. Die EU ist nicht nur unser wichtigster Handelspartner, die Schweizer Firmen sind längst fester Bestandteil grenzübergreifender europäischer Lieferketten.
Das Erfolgsmodell «Bilaterale» bedarf der Erneuerung
Diese Realität war bereits vor rund 25 Jahren die Grundlage des bilateralen Wegs – jener pragmatischen Lösung, die Offenheit mit Eigenständigkeit verbindet. Sie verschafft der Schweiz Zugang zum europäischen Binnenmarkt, ohne dass sie ihre politische Eigenständigkeit aufgeben muss. Die «Bilateralen» sind für die Schweiz eine grosse Erfolgsgeschichte. Sie sichern den Marktzugang, helfen gegen den grassierenden Fachkräftemangel, fördern Investitionen und Innovation – alles Faktoren, die für die Unternehmen hierzulande entscheidend sind. Doch die bisherigen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sind in die Jahre gekommen, und ohne neues Rahmenabkommen würden die bestehenden Verträge erodieren.
Die «Bilateralen III» bieten Stabilität, Planbarkeit und Zugang zu Fachkräften
Das neue Verhandlungspaket «Bilaterale III» bringt zentrale Verbesserungen. Es stärkt die Planungssicherheit für Unternehmen, modernisiert bestehende Abkommen und schafft damit Rechtsklarheit und Sicherheit. Zudem ermöglicht es eine arbeitsmarktorientierte Zuwanderung: Eine gut laufende, expandierende Wirtschaft weist einen grösseren Bedarf nach ausländischen Fachkräften auf und umgekehrt. Dabei ergänzen die zugewanderten Fachkräfte das inländische Arbeitskräftepotenzial, ohne es zu verdrängen. Die Schweiz hat grosse Aufgaben vor sich.
Risiken ja – aber überschau- und kontrollierbar
Ohne Risiken ist das verhandelte Paket selbstredend nicht. Insbesondere die institutionellen Elemente der künftigen Zusammenarbeit mit der EU bergen ein Risiko. Die dynamische Rechtsübernahme gibt es aber nicht grundlos: Sie sorgt dafür, dass dort, wo die Schweiz am europäischen Binnenmarkt teilnimmt, einheitliche Regeln gelten. Das schafft Rechtssicherheit, verlangt aber auch Wachsamkeit. So können künftige Gesetzesänderungen auf europäischer Ebene Auswirkungen auf die hiesige Gesetzgebung haben. Doch «dynamisch» heisst nicht «automatisch»: Die Schweiz behält das letzte Wort und sitzt im Gesetzgebungsprozess innerhalb der EU mit am Tisch. Auch zentrale Schweizer Interessen wie der Lohnschutz bleiben gewahrt: Sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Lohnschutzmassnahmen und der übergeordnete rechtliche Schutzschirm einer Non-Regression-Klausel stellen sicher, dass das heutige Schutzniveau gleich hoch bleibt.
Auch die Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) birgt gewisse Herausforderungen. Sie kann zu einem beschränkten zusätzlichen Zuwanderungsdruck führen und entsprechend auch etwas höhere Sozialausgaben mit sich bringen. Doch der Schweiz steht mit der Schutzklausel ein Notfallinstrument zur Verfügung, das aktiviert werden kann, wenn die zuwanderungsbedingten Probleme zu gross werden.
Pragmatismus statt Ideologie
Das vorliegende Paket ist das Resultat eines mühsam errungenen, aber gelungenen Kompromisses, der wie jeder Kompromiss auch Zugeständnisse verlangt. Wer aber Chancen und Risiken nüchtern abwägt, erkennt, dass die Vorteile deutlich überwiegen. Das Verhandlungspaket «Bilaterale III» stärkt die Stabilität und Planbarkeit, sichert Investitionen und ermöglicht damit den Unternehmen, auch in Zukunft in einem berechenbaren Umfeld agieren zu können.
[1] https://www.eeas.europa.eu/switzerland/european-union-and-switzerland_en
[2] https://cdn.avenir-suisse.ch/production/uploads/2019/03/Auswirkungen_der_Bilateralen_auf_die_Beschaeftigung_in_der_Schweiz.pdf