Der Observatoriumsbericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) beurteilt jährlich die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt und die Sozialwerke. Im Jahr 2025 sind 50’900 EU/EFTA-Staatsangehörige mittels der Personenfreizügigkeit netto in die Schweiz zugewandert. Vor dem Hintergrund der abgeschwächten Wirtschaftsdynamik lag die Zahl unter dem Niveau der drei Vorjahre, blieb aber über dem Mehrjahresdurchschnitt.
Freizügigkeitsabkommen ist eng an den Bedarf der Wirtschaft gekoppelt
Die Zuwanderung über die Personenfreizügigkeit ist klar arbeitsmarktgetrieben, denn rund 70 Prozent der neu erteilten Aufenthaltsbewilligungen gingen an Personen mit einem Arbeitsvertrag. Weitere 18 Prozent kamen als Familiennachzug von bereits Erwerbstätigen. Viele auf diesem Wege zugewanderte Personen nehmen ausserdem später ebenfalls eine Erwerbstätigkeit auf. Der Bericht zum Jahr 2025 bestätigt zudem wiederum, dass Zuwanderung die inländische Erwerbsbevölkerung ergänzt und nicht verdrängt. Dies zeigt sich auch an den Erwerbsquoten: EU/EFTA-Staatsangehörige weisen mit 87 Prozent eine höhere durchschnittliche Erwerbsbeteiligung auf als Schweizerinnen und Schweizer. Ebenso arbeiten sie im Schnitt in höheren Pensen.
Entlastung der Sozialwerke, strukturelle Herausforderungen bleiben
Die Alterung der Bevölkerung stellt den Schweizer Arbeitsmarkt und die Sozialwerke vor wachsende Herausforderungen. Die Zuwanderung trägt dazu bei, diesen demografischen Druck abzufedern. EU/EFTA-Staatsangehörige leisten dabei einen überproportionalen Beitrag, denn sie erbringen rund 28 Prozent der Beiträge an AHV und IV, beziehen aber lediglich etwa 15 Prozent der Leistungen. Aber auch Zugewanderte werden früher oder später pensioniert, weshalb die Zuwanderung kein Ersatz für strukturelle Reformen in der Altersvorsorge ist. Sie verschafft vielmehr Zeit, um notwendige Anpassungen vorzunehmen und die Finanzierung der Sozialwerke langfristig zu sichern.
Zuwanderung braucht Reformen im Inland
Roland A. Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, betonte in seiner Rede anlässlich des Point de Presse, dass die Personenfreizügigkeit ein wichtiger Teil der wirtschaftlichen Stärke der Schweiz ist. Sie hilft Unternehmen, die benötigten Arbeitskräfte zu finden, trägt zu hohen Löhnen bei und stärkt Arbeitsvolumen, Wertschöpfung und die Sozialwerke. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung erweist sich dies als grosser Vorteil.
Auf der anderen Seite machte er klar, dass die Personenfreizügigkeit die Reformaufgaben im Inland nicht ersetzt: «Im Gegenteil. Wollen wir weiterhin Akzeptanz für Zuwanderung in unseren Arbeitsmarkt, müssen wir das inländische Potenzial noch besser nutzen, längere Erwerbsbiografien ermöglichen und die Altersvorsorge strukturell sichern. Ebenso wichtig ist, dass die Politik die Begleitprobleme hoher Zuwanderung ernsthaft angeht: beim Wohnen, bei der Infrastruktur, in den Schulen, im Verkehr, im Asylbereich und überall dort, wo Fehlanreize bestehen», so Müller.