Der Schweizerische Arbeitgeberverband bedauert das JA zur Ausschaffungsinitiative

28. November 2010 Medienmitteilungen

Die Schweizer Stimmberechtigten haben die Ausschaffungsinitiative in der Abstimmung vom 28. November angenommen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband, der sich für den Gegenvorschlag ausgesprochen hatte, bedauert diesen Entscheid. Das Parlament ist nun aufgefordert, die Ausführungsgesetzgebung im Rahmen der Initiative so zu gestalten, dass die rechtsstaatlichen Prinzipien der Schweiz und ihre internationalen Verpflichtungen bestmöglich eingehalten werden.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband bedauert die Annahme der Ausschaffungsinitiative in der Abstimmung vom 28. November. Er respektiert selbstverständlich das Votum der Stimmberechtigten, hätte aber einen Entscheid für den Gegenvorschlag vorgezogen. Dieser definierte die Ausschaffungstatbestände umfassender und präziser als die Initiative und vermied vor allem jegliche Kollisionen mit den Verfassungsgrundätzen der Schweiz und ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen.

Der SAV anerkennt, dass in breiten Bevölkerungskreisen ein grosses Unbehagen über den Umgang mit kriminellen Ausländern besteht. Zwar ist es bereits nach geltendem Recht möglich, bei schweren oder wiederholten Straftaten die ausländerrechtlichen Bewilligungen zu widerrufen. Da aber diese Möglichkeiten von den Kantonen uneinheitlich und nicht konsequent genutzt werden, wollten die Stimmberechtigten mit der Annahme der Initiative offenbar ein Zeichen setzen.

Das Parlament ist nun aufgefordert, die Ausführungsgesetzgebung im Rahmen der Initiative so zu gestalten, dass die rechtsstaatlichen Prinzipien der Schweiz und ihre internationalen Verpflichtungen bestmöglich eingehalten werden. Dabei sind die Initianten auf ihre Aussage zu behaften, dass auch die Initiative Bagatell-Delikte nicht erfassen will.