Kein weiterer Eingriff in die Lohnpolitik der Firmen

24. Januar 2020 News

Gleich mehrere Vorstösse stellen das im Juli 2020 in Kraft tretende Gleichstellungsgesetz ohne Erfahrungswerte wieder infrage und wollen weiter in die Lohnpolitik der Unternehmen eingreifen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband stellt sich mit Nachdruck gegen diese Vorhaben.

Am 1. Juli 2020 tritt das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Bereits vor Inkrafttreten der neuen Auflagen werden Nachbesserungen gefordert, die in der parlamentarischen Beratung keine Mehrheit gefunden hatten.

Mit der parlamentarischen Initiative 19.453 wird gefordert, dass schon Firmen mit einer 50-köpfigen Belegschaft in die Pflicht genommen werden sollen, wobei Lernende mitgezählt werden sollen. Die parlamentarische Initiative 19.452 will überdies neu Meldepflichten und eine öffentlich zugängliche schwarze Liste einführen. Mit der parlamentarischen Initiative 19.444 soll ausserdem die Einführung einer Busse von bis zu 40’000 Franken ermöglicht werden.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst es, dass die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) nicht auf die Vorstösse eingetreten ist. Mit 13 zu zwölf Stimmen hat sie hingegen beschlossen, eine eigene Kommissionsinitiative (20.400) zu ergreifen, welche die Arbeitgeber dazu verpflichten würde, das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse dem Bund zu übermitteln. «Dies würde es erlauben, in Kenntnis der Resultate der Analysen, allenfalls Anpassungen am Gesetz vorzunehmen», teilte die WBK-N mit.

Für den SAV ist es stossend, dass bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung und ohne dass irgendwelche Erfahrungen mit der neuen Gesetzesvorschrift gemacht werden konnten, weitere Eingriffe in die Freiheit zur Lohngestaltung beschlossen werden sollen. Der Dachverband wird sich gegen weitere Eingriffe in die Lohnpolitik der Firmen einsetzen.