Änderungskündigung
Juni 2014
Im Rahmen einer Restrukturierung kann eine Änderung des Arbeitsvertrags notwendig werden. Lehnt der Arbeitnehmer das neue Angebot ab, ist die Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht missbräuchlich. Anders wäre es nur, wenn mit der Kündigung ein rechtsmissbräuchliches Ziel verfolgt würde. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 3. Juni 2013 (4A_748 / 2012) (Übersetzung aus dem Französischen)
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