Konkurrenzverbot: Ablieferung des Gewinns

März 2012

Verstösst ein handlungsbevollmächtigter Arbeitnehmender gegen ein Konkurrenzverbot und tätigt Geschäfte auf eigene Rechnung, kann der Geschäftsführer die Ablieferung des erzielten Gewinns fordern. Es ist nicht notwendig, dass er verlangt, die Geschäfte selbst übernehmen zu können. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 28. November 2011 (4A_345/2011)

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