Eine überflüssige Motion mehr

11. September 2014 News

Die Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit bzw. Reintegration beeinträchtigter Menschen funktioniert. Zwischen 2003 und 2013 ging die Zahl der IV-Neurenten um mehr als die Hälfte zurück. Allein 2012 boten die Arbeitgeber weiteren 6000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen einen Job an. Der Nationalrat hat nun eine Motion überwiesen, welche diese Anstrengungen verordnen will. Gut gemeint, aber überflüssig – wenn nicht kontraproduktiv. Denn die beabsichtigten staatlichen Massnahmen drohen die bestehenden arbeitgeberseitigen Initiativen unnötig zu konkurrenzieren.

Das Engagement zur (Wieder-)Eingliederung beeinträchtigter Menschen in den Arbeitsmarkt zahlt sich aus: Zwischen 2003 und 2013 ging die Zahl der IV-Neurenten um mehr als die Hälfte zurück. Und innerhalb der letzten 10 Jahre hat sich das Verhältnis zwischen Neurenten und Eingliederungsmassnahmen umgekehrt. Dass der Nationalrat nun eine Motion annahm, welche diese Anstrengungen verstärken will, ist an sich positiv. Laut Vorstoss soll der Bundesrat Massnahmen entwickeln, die das «Zurück-an-die-Arbeit»-Management verbessern, indem die Koordination der beteiligten Akteure – IV, Ärzte, Versicherer, Arbeitgeber – vorgeschrieben wird.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) engagiert sich selbst stark für die Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit bzw. Reintegration beeinträchtigter Menschen. So ist er Mitträger der Praxis-Plattform «Compasso» und des Think-Tanks «Früherfassung und Reintegration» – beides Initiativen, die Arbeitgeber, IV, Suva, Privatversicherungen und Behindertenorganisationen vernetzen. Die Absicht des Vorstosses verdient deshalb Unterstützung. Dennoch erachtet der SAV die Motion als überflüssig, wenn nicht kontraproduktiv. Grund: Die allfälligen staatlichen Massnahmen drohen die bestehenden freiwilligen, aber erfolgreichen Aktivitäten unnötig zu konkurrenzieren. Damit würde die Motion dem wichtigen Anliegen «Arbeit vor Rente» einen Bärendienst erweisen.