Neue Modelle für die Berufsmaturität nur bei Bedarf

3. Februar 2017 Vernehmlassungen

Die Berufsmaturität soll flexibilisiert werden, zum Beispiel durch einen früheren oder späteren Beginn beziehungsweise Abschluss oder Teilprüfungen in einzelnen Fächern. Die Arbeitgeber begrüssen im Grundsatz eine Flexibilisierung der Rahmenbedingungen für den Berufsmaturitätsunterricht. Neue Ausbildungsmodelle sollten jedoch nur bei einem ausgewiesenen Bedarf eingeführt werden.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation hat zu verschiedenen Flexibilisierungsmodellen für die Berufsmaturität eine Konsultation durchgeführt. Die Flexibilisierung soll es ermöglichen, bei ausgewiesenem Bedarf neue Ausbildungsmodelle einzuführen, die den Bedürfnissen von Lernenden und Betrieben entgegenkommen. Aus Sicht der Arbeitgeber sind insbesondere Modelle interessant, die es ermöglichen, die Berufsmatura erst nach Beendigung der beruflichen Grundbildung abzuschliessen. Kritisch zu bewerten sind umgekehrt Modelle mit bereits vor dem Lehrbeginn einsetzendem Berufsmaturitätsunterricht.

Bei der allfälligen Einführung neuer Modelle ist ausserdem eine interkantonale Koordination zwingend. Für Unternehmen, die in mehreren Kantonen ausbilden, ist eine Erhöhung der Systemkomplexität aufgrund einer möglichen kantonalen und regionalen Vielfalt von Ausbildungsmodellen problematisch. Schliesslich scheinen die Lehrbetriebe mit dem heutigen Angebot mehrheitlich zufrieden zu sein. Ihre Bereitschaft, den Berufsmaturitätsunterricht zu unterstützen, würde sich aufgrund von Modellanpassungen wohl nicht entscheidend verändern.