Verlängerte Entschädigungsdauer für Kurzarbeit

13. Januar 2016 News

Der Bundesrat anerkennt die schwierige Situation vor allem exportorientierter Unternehmen, denen wegen des starken Frankens Aufträge entgehen, und erhöht die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf 18 Monate. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Massnahme, denn mit Kurzarbeit können betroffene Arbeitgeber Arbeitsplätze sichern.

Nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses vor einem Jahr hatte der Bundesrat entschieden, dass Unternehmen Kurzarbeitsentschädigung beantragen können, wenn Wechselkursschwankungen zu Arbeitsausfällen führen. Per 1. Februar 2016 wird nun die Höchstbezugsdauer von zwölf auf 18 Monate verlängert, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft mitteilt. Der Bundesrat begründet diese Massnahme mit den wirtschaftlich schwierigen Zeiten und der 2016 voraussichtlich über dem langfristigen Durchschnitt liegenden Arbeitslosenquote. Die von Arbeitsausfällen betroffenen Unternehmen hätten damit mehr Zeit, sich an die veränderten Bedingungen anzupassen, ohne Mitarbeitende und deren Know-how zu verlieren.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich. Kurzarbeit ist ein probates Mittel zur Arbeitsplatzsicherung für Unternehmen, die zwischenzeitlich nicht genügend ausgelastet sind, um ihre Mitarbeitenden voll zu beschäftigen. Mit der Beschränkung der Entschädigung auf 18 Monate innert zweier Jahre ist aber auch gewährleistet, dass Kurzarbeit nicht zu einem Dauerzustand wird.