FlaM: Ja zur Vollzugsverbesserung – Nein zu neuen Massnahmen

26. März 2014 News

Der Bundesrat hat richtigerweise entschieden, den Vollzug der flankierenden Massnahmen zu verbessern. Mit zusätzlichen, neuen Massnahmen schiesst er jedoch aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands über das Ziel hinaus.

Seit Juli 2013 hat der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) in einer Arbeitsgruppe mitgearbeitet, welche zuhanden des Bundesrats einen Bericht zur Wirkungsweise der flankierenden Massnahmen (FlaM) erstellt hat. Gestützt darauf hat der Bundesrat nun verschiedene Massnahmen zur Optimierung der FlaM beschlossen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid, den Vollzug der FlaM zu verbessern, lehnt aber die darüber hinausgehenden zusätzlichen Massnahmen ab.

Auch nach der Annahme der Initiative «Gegen Masseneinwanderung» vom 9. Februar 2014 bleiben die sogenannten flankierenden Massnahmen, welche insbesondere vor missbräuchlichen Lohnunterbietungen schützen sollen, in Kraft. Der SAV erachtet den Entscheid des Bundesrats insofern als grundsätzlich richtig, als er die Verbesserung des Vollzugs dieser FlaM anstrebt.

Der Bundesrat geht aber über die Vollzugsverbesserung hinaus. Insbesondere das neue Antragsrecht für die Branchensozialpartner lehnt der SAV als unnötig ab. Gestützt auf die aktuelle gesetzliche Grundlage beobachten die Tripartiten Komissionen von Bund und Kantonen den Arbeitsmarkt und stellen bei Vorliegen eines Missbrauchs entsprechende Anträge an die Behörden, die für die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen zuständig sind. Dieses Verfahren hat sich bewährt, weshalb der SAV das parallele Antragsrecht der Branchensozialpartner ablehnt.

Ebenfalls kritisch beurteilt der Schweizerische Arbeitgeberverband die Ausweitung der AVE auf die lohnrelevanten Bestimmungen wie Arbeitszeit, Spesen, Ferien oder Kaution. Auch den vom Bundesrat festgestellten Handlungsbedarf bei der Verlängerung von Normalarbeitsverträgen erachtet der SAV als nicht ausgewiesen. Insofern bedauert er, dass der Bundesrat mit den nun bekannt gegebenen Massnahmen über das Ziel der Vollzugsoptimierung hinausschiesst.