Home → Freizügigkeitsgesetz
Versicherte im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge müssen die Risiken ihrer frei gewählten Anlagestrategien künftig selbst tragen. Damit wird die Eigenverantwortung in der beruflichen Vorsorge richtigerweise gestärkt.
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Künftig sollen Versicherte im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge die Risiken ihrer freiwillig gewählten Anlagestrategien selbst tragen. Der Arbeitgeberverband begrüsst, dass die Sozialkommission des Nationalrats die dafür notwendige Revision des Freizügigkeitsgesetzes unterstützt.
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Künftig sollen Versicherte die Risiken ihrer freiwillig gewählten Anlagestrategien bei hohen Lohnanteilen selbst tragen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst, dass der Bundesrat die entsprechende Revision des Freizügigkeitsgesetzes nun vorantreibt.
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Wenn Versicherte die Strategie zur Anlage ihres Vorsorgeguthabens selbst wählen, so soll ihre Pensionskasse nicht mehr verpflichtet sein, ihnen bei einem Austritt den garantierten Mindestbetrag gemäss Freizügigkeitsgesetz mitzugeben. Der Schweizerische Arbeitgeberverband befürwortet die entsprechende Gesetzesrevision, bringt in seiner Vernehmlassungsantwort allerdings zwei Vorbehalte an.
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