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Freizügigkeitsgesetz

Sozialpolitik Altersvorsorge

Mehr Eigenverantwortung bei BVG-Anlage

31. August 2017 News

Der Bundesrat hat entschieden, Versicherten mit höheren Einkommen mehr Eigenverantwortung hinsichtlich ihrer Anlagestrategie bei ihrer Pensionskasse zu übertragen. Zwar können sie bei einem Austritt mehr Renditen mitnehmen, müssen aber auch das Verlustrisiko selber tragen.

Sozialpolitik Altersvorsorge

Eigenverantwortliche Anlagestrategien in beruflicher Vorsorge

1. Dezember 2015 News

Versicherte im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge müssen die Risiken ihrer frei gewählten Anlagestrategien künftig selbst tragen. Damit wird die Eigenverantwortung in der beruflichen Vorsorge richtigerweise gestärkt.

Sozialpolitik Altersvorsorge

Berufliche Vorsorge: Eigenverantwortung bei freier Wahl der Anlagestrategie!

29. Mai 2015 News

Künftig sollen Versicherte im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge die Risiken ihrer freiwillig gewählten Anlagestrategien selbst tragen. Der Arbeitgeberverband begrüsst, dass die Sozialkommission des Nationalrats die dafür notwendige Revision des Freizügigkeitsgesetzes unterstützt.

Sozialpolitik Altersvorsorge

Freizügigkeitsgesetz: Endlich geht es mit der Revision voran

26. März 2014 News

Künftig sollen Versicherte die Risiken ihrer freiwillig gewählten Anlagestrategien bei hohen Lohnanteilen selbst tragen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst, dass der Bundesrat die entsprechende Revision des Freizügigkeitsgesetzes nun vorantreibt.

Sozialpolitik Altersvorsorge

Freizügigkeitsgesetz: mehr Eigenverantwortung bei der Wahl der Anlagestrategie

8. Februar 2013 News

Wenn Versicherte die Strategie zur Anlage ihres Vorsorgeguthabens selbst wählen, so soll ihre Pensionskasse nicht mehr verpflichtet sein, ihnen bei einem Austritt den garantierten Mindestbetrag gemäss Freizügigkeitsgesetz mitzugeben. Der Schweizerische Arbeitgeberverband befürwortet die entsprechende Gesetzesrevision, bringt in seiner Vernehmlassungsantwort allerdings zwei Vorbehalte an.