Die Sozialkommission des Nationalrats sagt Ja zur Revision des Freizügigkeitsgesetzes. Künftig sollen Versicherte im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge die Risiken ihrer freiwillig gewählten Anlagestrategien selbst tragen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband findet diese Adjustierung richtig. Die heutige – dysfunktionale – Regelung sieht vor, dass solche Versicherte bei einem Pensionskassen-Austritt zwingend den garantierten Mindestbetrag gemäss Freizügigkeitsgesetz erhalten. Diesen Minimalanspruch haben die Versicherten selbst dann, wenn ihr Vorsorgeguthaben aufgrund der gewählten Anlagestrategie unter dem Mindestbetrag liegt. Das Risiko von individuell gewählten Anlagestrategien tragen die übrigen Versicherten demnach mit. Diese mehr als fragliche Lösung führt auch dazu, dass an sich sinnvolle Angebote gar nicht erst lanciert werden.