Wiederholung der Kündigung bei Arbeitsverhinderung

Juli 2012

Wird die Kündigung während einer Krankheit des Arbeitnehmenden ausgesprochen, ist sie nichtig. Die Sperrfrist hat den Zweck, ihn vor der Kündigung während einer Krankheit, wenn er sich nicht um die Stellensuche kümmern kann, zu schützen. Dem Schutzgedanken ist Genüge getan, wenn die Kündigung nach Ablauf der Sperrfrist wiederholt wird. Aus Entscheide des Arbeitsgerichts Zürich (AGer., AN080940 vom 17. Dezember 2009)

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