Vertrauensärztliche Untersuchung

Januar 2012

Der Arbeitnehmer trägt die Beweislast für eine unverschuldete Arbeitsverhinderung. Hat der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, kann er vom Arbeitnehmenden verlangen, dass sich dieser einer vertrauensärztlichen Untersuchung unterzieht. Das Gleiche gilt für die Krankentaggeldversicherung. Urteil des Kantonsgerichts Freiburg, 15. April 2010, 101 2009-49 (Übersetzung aus dem Französischen)

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