Pausen im betriebsinternen Pausenraum
September 2011
Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn der Arbeitsplatz nicht verlassen werden darf. Ein speziell eingerichteter Pausenraum gilt nicht als Arbeitsplatz. Der Arbeitnehmer muss nicht zwingend auch das Gebäude verlassen können. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 6. Oktober 2010 (4A_343/2010)
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