Krankschreibung nach mündlicher Kündigung

Oktober 2011

Eine Kündigung gilt auch dann als gültig zugestellt, wenn sich der Arbeitnehmer weigert, den Brief in Empfang zu nehmen. Daran ändert sich auch nichts, wenn er sich anschliessend von einem Arzt eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lässt, obwohl er früher am Tag vor der Kündigung keine Anzeichen eines schlechten Befindens gezeigt hat. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 27. April 2011 (4A_89/2011) (Übersetzung aus dem Französischen)

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