Konkurrenzverbot und Treuepflicht

Juli 2012

Ein Konkurrenzverbot ist nur dann berechtigt, wenn der Angestellte durch Kenntnis der Kundschaft seine eigenen Leistungen gezielt anpreisen und den Arbeitgeber dadurch schädigen kann. Ein Angestellter, der sich selbständig machen will, darf bereits vor Vertragsende Vorbereitungen dazu treffen, seinen Arbeitgeber jedoch nicht konkurrenzieren. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 10. Januar 2012 (4A_489 / 2011, 4A_491/ 2011) (Übersetzung aus dem Französischen)

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