Gratifikation in Abhängigkeit einer positiven Beurteilung

Mai 2012

Die Gratifikation ist eine Sondervergütung, die als Zuschuss zum Lohn beispielsweise einmal jährlich ausbezahlt wird. Im Gegensatz zum normalen Entgelt hängt sie mindestens teilweise vom guten Willen des Arbeitgebers ab. Wenn die Zahlung einer Gratifikation grundsätzlich vereinbart ist, so hat der Arbeitgeber sich daran zu halten, verfügt jedoch betreffend des Betrags über eine gewisse Freiheit. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 20. Dezember 2011 (4A_705/2011) (Übersetzung aus dem Französischen)

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