Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
November 2011
Vermutet ein Arbeitnehmer eine Lohndiskriminierung, muss er diese nur wahrscheinlich erscheinen lassen. Es liegt am Arbeitgeber, zu beweisen, dass der Unterschied zwischen den Löhnen verschiedener Mitarbeitender auf objektiven Faktoren beruht. Eine zusätzliche Ferienwoche kann als geldwerte Leistung dazugerechnet werden. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 28. April 2011 (4A_115/2011) (Übersetzung aus dem Französischen)
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