Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

November 2011

Vermutet ein Arbeitnehmer eine Lohndiskriminierung, muss er diese nur wahrscheinlich erscheinen lassen. Es liegt am Arbeitgeber, zu beweisen, dass der Unterschied zwischen den Löhnen verschiedener Mitarbeitender auf objektiven Faktoren beruht. Eine zusätzliche Ferienwoche kann als geldwerte Leistung dazugerechnet werden. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 28. April 2011 (4A_115/2011) (Übersetzung aus dem Französischen)

PDF-Download