Fristlose Kündigung während laufender Kündigungsfrist
November 2011
Auch während einer Freistellung in der Kündigungsfrist gilt die Treuepflicht. Verweigert der Arbeitnehmer seine Auskunftspflicht, kann dies, sofern es sich um eine schwerwiegende Pflichtverletzung handelt, eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Urteil des Obergerichts des Kantons Luzern, 24. März 2010 (11 09 131)
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