Frist für die Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung

September 2010

Wer eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung geltend machen will, muss vor Ablauf der Kündigungsfrist Einsprache erheben. Das gilt auch, wenn die Kündigungsfrist auf drei Tage verkürzt wurde. Urteil des schweizerischen Bundesgerichts, I. zivilrechtliche Abteilung, 16. November 2009 (4A_347/2009)

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