Bonus: Gratifikation oder Lohnbestandteil?

April 2011

Es gibt keine gesetzliche Definition des Bonus. Je nach seiner Ausgestaltung kann er als Gratifikation im Sinne von Art. 322d OR oder als Lohnbestandteil betrachtet werden. Ein im Verhältnis zum Lohn hoher Bonus wird tendenziell als variabler Lohnanteil und damit für den Arbeitgeber als auszahlungspflichtig betrachtet, auch wenn dieser regelmässig den Vorbehalt der Freiwilligkeit angebracht hat. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 1. Dezember 2010 (4A_502/2010) (Übersetzung aus dem Französischen)

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