Arbeitsleistung mit oder ohne Lohn?

Februar 2013

Nimmt jemand Arbeit in seinem Dienst auf Zeit entgegen, deren Leistung nur gegen Lohn zu erwarten ist, und wurde nicht ausdrücklich vereinbart, dass diese Arbeit unentgeltlich ist, liegt ein Arbeitsverhältnis vor. Aus Entscheide des Arbeitsgerichts Zürich (AGer., AN100118 vom 31. März 2011; eine dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Obergericht Zürich am 1. September 2011 abgewiesen; RA110007)

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