Abgrenzung Gleitzeit zu Überstunden

Oktober 2013

Bei gleitender Arbeitszeit ist zwischen den Überstunden und einem positiven Stundensaldo zu unterscheiden. Bestimmt der Arbeitnehmer die Dauer seiner täglichen Arbeitszeit frei, liegt es als Gegenleistung für diese Autonomie in seinem Verantwortungsbereich, den von ihm freiwillig angesammelten Gleitstundensaldo rechtzeitig abzubauen. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 19. Februar 2013 (4A_611/2012) (Übersetzung aus dem Französischen)

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