Abgrenzung Gleitzeit zu Überstunden
Oktober 2013
Bei gleitender Arbeitszeit ist zwischen den Überstunden und einem positiven Stundensaldo zu unterscheiden. Bestimmt der Arbeitnehmer die Dauer seiner täglichen Arbeitszeit frei, liegt es als Gegenleistung für diese Autonomie in seinem Verantwortungsbereich, den von ihm freiwillig angesammelten Gleitstundensaldo rechtzeitig abzubauen. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 19. Februar 2013 (4A_611/2012) (Übersetzung aus dem Französischen)
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