Den bilateralen Weg zukunftstauglich machen

23. April 2019 Vernehmlassungen

Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist überzeugt, dass das Institutionelle Rahmenabkommen mit der EU ein tragbarer Kompromiss ist, sofern einige Präzisierungen vorgenommen werden. Diese machten die Arbeitgeber dem Bund im Rahmen der Konsultation deutlich.

Die KMU sind das Rückgrat des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Ihre Wettbewerbsfähigkeit gilt es im internationalen Vergleich, insbesondere gegenüber der Europäischen Union, unserem wichtigsten Handelspartner, zu schützen. Dazu braucht es eine funktionierende Zusammenarbeit. Der bilaterale Weg mit der EU ist für die Schweiz eine Erfolgsgeschichte: 1,5 Millionen Arbeitsplätze hängen von Schweizer Exporten in die EU ab, jeden dritten Franken verdient die Schweiz im Austausch mit der EU, 450’000 Schweizer leben in der EU.

Allein diese Zahlen untermauern, wie wichtig erfolgreiche Verhandlungen zum Institutionellen Rahmenabkommen (InstA) mit der EU sind. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ist davon überzeugt, dass nur mit klaren Verhältnissen die Bilateralen Verträge erhalten und Rechtssicherheit für unsere Schweizer Unternehmen und Arbeitskräfte erwirkt werden können. Bisher konnte mithilfe der Flankierenden Massnahmen (FlaM) das Niveau des Arbeitnehmerschutzes in der Schweiz gehalten werden, weshalb sich die Sozialpartner hinter die Bilateralen Verträge gestellt haben. Deshalb konzentrieren sich die Arbeitgeber in ihrer  Vernehmlassungsantwort zum InstA auf eben diese FlaM.

Der Dachverband der Arbeitgeber fokussiert auf die Frage, wieweit das InstA die FlaM einschränken könnte. Die EU hat der Schweiz einen Vorschlag unterbreitet, wonach das relevante EU-Recht im Entsendebereich drei Jahre nach Inkrafttreten des InstA zwar zu übernehmen ist. Sie hat der Schweiz jedoch völkerrechtlich abgesicherte Länderspezifikationen zugestanden. Gerade bei diesen Punkten hat der SAV weiteren Klärungsbedarf deutlich gemacht.

Zunächst fordern die Arbeitgeber, dass am bestehenden Schutzniveau der FlaM festgehalten wird. Insbesondere muss gewährleistet bleiben, dass am schweizerischen dualen Vollzugssystem der Überwachung und Sanktionierung beim Lohnschutzniveau mit den paritätischen und tripartiten Kommissionen nicht gerüttelt wird. Des Weiteren müssen Kompensationsmassnahmen greifen, falls jetzt gültige Instrumente zur Sicherung des Schutzniveaus angepasst werden sollten, so zum Beispiel die Optimierung des Online-Meldeverfahrens (ZEMIS) zur Beschleunigung des Verfahrens für die Voranmeldefrist.