Wichtige Änderungen in der beruflichen Vorsorge seit 1. Januar 2011

14. Januar 2011 News

Seit Anfang dieses Jahres sind in der beruflichen Vorsorge verschiedene Neuerungen in Kraft. Die Grenzbeträge wurden auch bei anderen Sozialversicherungen angepasst.

Folgende Änderungen in der beruflichen Vorsorge gilt es seit dem 1. Januar 2011 zu beachten:

  • Inkrafttreten der Massnahmen für ältere Mitarbeitende
  • Änderung der Art. 24 BVV 2 (Überversicherung nach Erreichen des Rentenalters) und 60b BVV 2 (Einkäufe von Personen, die aus dem Ausland zuziehen) ab 1. Januar 2011
  • Änderung der Freizügigkeitsverordnung ab 1. Januar 2011 (bessere Anlagemöglichkeiten für Freizügigkeitskapital)
  • Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 2 % für das Jahr 2011
  • Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge auf den 1. Januar 2011 an die Preisentwicklung
  • Sicherheitsfonds BVG: Beitragssätze für das Jahr 2011 (0.07 % für die Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur und 0.01 % für die Insolvenzen und anderen Leistungen)
  • Schweizerische Zivilprozessordnung ab 1. Januar 2011 in Kraft (Teilung der berufliche Vorsorgen bei Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft.

Neben den angepassten Grenzbeträgen in der beruflichen Vorsorge gelten seit dem 1. Januar 2011 auch bei anderen Sozialversicherungen neue gesetzlich bestimmte Beiträge.