Wer den Arzt frei wählt, zahlt höheren Selbstbehalt

14. September 2011 News

Der Ständerat will bei den Versicherten, die sich nicht bei einem Managed-Care-Modell versichern lassen, den Selbstbehalt von 10 auf 15% anheben. Damit sollen jene, die auch in Zukunft ihren Arzt frei wählen wollen, einen höheren Selbstbehalt zahlen als heute.

Umstritten war bisher in den eidgenössischen Räten vor allem, wie die Patientinnen und Patienten überzeugt werden sollen, in ein solches Krankenversicherungsmodell zu wechseln. Heute sind nur 10% aller Versicherten einem solchen Modell angeschlossen. Ziel von Gesundheitsminister Didier Burkhalter ist ein Anteil von 60%. Die Frage war derart umstritten, dass Vertreter beider Räte nach drei Verhandlungsrunden in die Einigungskonferenz mussten, um eine Lösung zu finden. Der Ständerat hat deren Vorschläge nun mit 28 zu 9 Stimmen gutgeheissen. Der Nationalrat wird später entscheiden.

Versicherer müssen nicht solche Angebote machen
Einziger positiver Anreiz für den Wechsel in ein Managed-Care- Modell bleibt die Senkung der jährlichen Obergrenze des Selbstbehalts: Für Versicherte, die zu Managed Care wechseln, soll dieser statt 700 noch 500 Franken betragen. Der Bundesrat soll die Obergrenzen zudem der Teuerung anpassen können. Damit wollen die Räte vor allem Chronischkranke zum Wechsel bewegen. Denn gerade bei diesen Versicherten sollen Managed-Care-Modelle zu einer optimalen und damit kostengünstigeren Behandlung führen.

Bis zuletzt umstritten war die Frage, ob alle Krankenversicherer solche Modelle anbieten müssen oder nicht. Die Einigungskonferenz hat sich nun dem Willen des Ständerats gebeugt und entschieden, dass die Versicherer vorerst nicht gezwungen werden sollen, solche Angebote zu machen. Sie sollen drei Jahre Zeit haben, Angebote aufzubauen. Während dieser Zeit sollen die neuen Ansätze für den Selbstbehalt in der Regel noch nicht gelten. Sollte sich danach zeigen, dass es nicht schweizweit flächendeckend solche Angebote gibt, könnte der Bundesrat eine Angebotspflicht verhängen.

Fünfjährige Übergangsfrist
Weiter beschloss die Einigungskonferenz, dass Krankenversicherer künftig keine medizinischen Versorgungsnetze mehr führen und sich auch nicht finanziell an solchen beteiligen dürfen. Da heute viele bestehende Managed-Care-Modelle von Krankenkassen betrieben werden, soll eine fünfjährige Übergangsfrist erlauben, diese finanziellen Verbindungen aufzulösen.