Verpasste Chance!

30. September 2010 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband bedauert, dass die 11. AHV-Revision in der Schlussabstimmung des Nationalrats gescheitert ist. Damit wurde die Chance verpasst, die AHV-Rechnung in den nächsten Jahren um mehrere Milliarden Franken zu entlasten. Es stellt sich die Frage, wie angesichts der parlamentarischen Blockaden noch tragfähige Lösungen für die dringenden Reformen des zentralen Sozialwerks der Schweiz gefunden werden können.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband bedauert, dass der Nationalrat die 11. AHV-Revision in der Schlussabstimmung abgelehnt hat. Die vom Ständerat gutgeheissene Vorlage entsprach zwar nicht voll den Vorstellungen der Arbeitgeber, weil sie die Anpassung des Frauen-Rentenalters mit der Subventionierung von Frühpensionierungen verknüpfte. Aber unter dem Strich hätte sie die AHV-Rechnung in den nächsten Jahren doch um mehrere Milliarden Franken entlastet. Deshalb und weil die Frühpensionierungs-Regeln samt den damit verbundenen Kosten auf zehn Jahre befristet waren, hätte der Schweizerische Arbeitgeberverband die Vorlage als Kompromisslösung akzeptiert.  Ihre Ablehnung ist eine verpasste Chance auf dem Weg zur langfristigen Sanierung der AHV!

Nachdem bereits der erste Anlauf zur 11. AHV-Revision in der Volksabstimmung vom Mai 2004 scheiterte, stehen wir ein zweites Mal vor einem Scherbenhaufen. Es stellt sich die Frage, wie das zentrale Sozialwerk angesichts der parlamentarischen Blockaden auf die rasch wachsenden Herausforderungen der Demografie ausgerichtet werden kann. Wenn Linksparteien und Gewerkschaften weiterhin jede Leistungskorrektur mit Referendumsdrohungen absolut verweigern und sich die bürgerliche Seite nicht geschlossen hinter Kompromiss-Lösungen mit intakten Abstimmungschancen stellt, geht die AHV einer düsteren Zukunft entgegen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Absicht von Bundesrat Burkhalter, die Parteien die Sozialpartner und weitere Organisationen zu Konsultationen einzuladen, um den Rahmen für die  rasche Neu-Lancierung einer  Reform zur finanziellen Sicherung der AHV abzustecken. Er unterstützt zudem die Absicht, die weitgehend unbestritten gebliebenen technischen Bestimmungen der 11. AHV-Revision in einem separaten Gesetzesprojekt vorzulegen.