Vernehmlassung zu mehr Steuerabzugsmöglichkeiten für Aus- und Weiterbildung

16. April 2010 News

Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zu einer Gesetzesänderung für Bund und Kantone eröffnet. Demnach soll, wer sich beruflich neu orientiert, die Kosten für die Aus- und Weiterbildung von den Steuern abziehen können. Dies gilt auch dann, wenn die Umschulung freiwillig erfolgt und dem beruflichen Aufstieg dient.

Heute können Bildungskosten nur von den Steuern abgezogen werden, wenn sie mit dem gegenwärtigen Beruf zusammenhängen oder eine berufliche Umschulung notwendig ist. Der Bundesrat hat nun die Vernehmlassung über eine entsprechende Gesetzesänderung für Bund und Kantone eröffnet, wie das Finanzdepartement mitteilte. Künftig soll ein Steuerabzug auch dann möglich sein, wenn die Aus- oder Weiterbildung nicht mit dem momentan ausgeübten Beruf zusammenhängt.

Maximalbetrag von 4000 Fr. abziehen können
Für die Abzüge gelten Obergrenzen: Bei der direkten Bundessteuer sollen nach dem Willen des Bundesrates maximal 4000 Fr. abgezogen werden können. Die Maximalbeträge der Abzüge bei den kantonalen Steuern sollen die Kantone frei festlegen können.

Der Bundesrat schätzt, dass dem Bund durch die neue Regelung jährlich 5 Mio. Fr. entgehen werden. Die Mindereinnahmen von Kantonen und Gemeinden lassen sich wegen der noch offenen Ausgestaltung nicht beziffern.

Arbeitgeberverband für Praxisnähe
Mit den Gesetzesänderungen erfüllt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hatte in einer Motion vom Bundesrat verlangt, die heutige Abzugsregelung zu ändern. Kantone, Parteien und Verbände können sich bis zum 7. August 2010 zu den Vorschlägen des Bundesrats äussern.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband erachtet das Anliegen als relevant. Er ist für eine praxisorientiertere Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten im Steuerrecht. Im Vordergrund stehen dabei die Aus- und Weiterbildungskosten, die nach der beruflichen Erstausbildung anfallen.