Drittstaatkontingente genügen nicht

3. Dezember 2010 News

Der Bundesrat hat die Kontingente 2011 für die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Staaten festgelegt, für welche der Freie Personenverkehr (noch) nicht gilt («Drittstaaten»). Neu stehen für Personen aus Nicht-EU/Efta-Staaten 5000 Kurzaufenthaltsbewilligungen und 3500 Aufenthaltsbewilligungen zur Verfügung. Für Dienstleistungserbringer aus EU-/Efta-Staaten sind es 3000 Kurzaufenthaltsbewilligungen und 500 Aufenthaltsbewilligungen. Das Gesamtkontingent wird gegenüber dem Vorjahr um 1000 Einheiten erhöht. Der Schweizerische Arbeitgeberverband erachtet die Kontingente für Personen aus Nicht-EU/Efta-Staaten als unzureichend für die Bedürfnisse der Wirtschaft.

Der Bundesrat hat eine Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet, die am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird. Zurzeit werden die jährlichen Höchstzahlen für Nicht-EU/Efta-Angehörige (Drittstaatsangehörige) und für EU-/Efta-Dienstleistungserbringer im selben Kontingent festgesetzt. Die Teilrevision schafft neu zwei getrennte Kategorien: Ein Kontingent für Kurzaufenthalter und Aufenthalter aus Nicht-EU/Efta-Staaten sowie ein Kontingent für Kurzaufenthalter und Aufenthalter für EU-/Efta-Staatsangehörige, die in der Schweiz länger als 120 Tage eine grenzüberschreitende Dienstleistung erbringen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Trennung, welche Transparenz in die Kontingent-Bewirtschaftung bringt. Die Kantone können nun die Bewilligungen gezielt auf Grund der zur Verfügung stehenden Kontingente für die einzelnen Kategorien erteilen. Von dieser neuen, klaren Ausgangslage ist eine Entspannung der Situation zu erwarten.

Ungenügende Höhe der Kontingente
Der Bundesrat setzte auch die Höchstzahlen für ausländische Arbeitskräfte für 2011 fest. Für Personen aus Drittstaaten stehen 5000 Kurzaufenthaltsbewilligungen und 3500 Aufenthaltsbewilligungen zur Verfügung. Für Dienstleistungserbringer aus EU-/Efta-Staaten sind es 3000 Kurzaufenthaltsbewilligungen und 500 Aufenthaltsbewilligungen. Das Gesamtkontingent wurde damit gegenüber dem Vorjahr um 1000 Einheiten erhöht. Für 2010 standen total 8000 Kurzaufenthaltsbewilligungen und 3000 Aufenthaltsbewilligungen zur Verfügung.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband betrachtet die festgesetzten Kontingente als ungenügend. Insbesondere ist 2011 ein Engpass bei den Bewilligungen für «echte» Drittstaatsangehörige zur befürchten, was zu politischen Widersprüchen führt. Einerseits will die Schweiz Ansiedlung neuer Firmen aus dem Ausland fördern, andererseits können internationale Firmen nicht darauf vertrauen, dass sie die notwendigen Bewilligungen für Spezialisten und für die Rotationen ihres Personals erhalten.

Da nach der vollständigen Liberalisierung der Personenfreizügigkeit mit den EU-15-/Efta-Staaten der Bedarf an Kontingenten für Dienstleistungserbringer aus diesen Staaten von Jahr zu Jahr anstieg, reduzierten sich die zur Verfügung stehenden Bewilligungen für die Personen aus Nicht-EU/Efta-Staaten entsprechend. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hatte deshalb gefordert, die Kontingente für die Angehörigen aus Drittstaaten zu erhöhen und bei 7000 Kurzaufenthaltsbewilligungen und 4000 Aufenthaltsbewilligungen festzulegen. Das würde dem Niveau von 2007 entsprechen. Diese Forderung wurde leider nicht gehört und das Ziel um 2500 Bewilligungen verfehlt.

Erleichterte Zulassung von Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst, dass auf den 1. Januar 2011 die erleichterte Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss zum Schweizer Arbeitsmarkt umgesetzt wird. Eine Bewilligung wird erteilt, wenn die ausgeübte Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse ist. Drittstaatsangehörige können im Anschluss an ihren Hochschulabschluss in der Schweiz neu nun während sechs Monaten zur entsprechenden Stellensuche in der Schweiz verbleiben.