Der National- und der Ständerat waren in der Herbstsession uneins, wie viel Geld die Berufsbildung in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2012 erhalten soll. Der Schweizerische Arbeitgeberverband steht hinter dem Entscheid des Nationalrats, mit dem die Finanzierung durch den Bund endlich einen Anteil von 25% erreichen würde.
| Roland A. Müller
Das Parlament wird in der Wintersession 2011 entscheiden müssen, ob die Berufsbildung – wie vom Nationalrat beschlossen – 846 Millionen Franken bekommt oder nur 794 Millionen, wie es der Ständerat will. Mit den weitergehenden Beschlüssen des Nationalrats würde der als Richtgrösse im Berufsbildungsgesetz definierte Bundesanteil an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand von 25% endlich erreicht.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) erachtet dies als sachlich absolut nötig und als politisch wichtiges Signal zugunsten der Berufsbildung. Das Berufsbildungssystem ist für die Schweizer Wirtschaft die bedeutendste Quelle von Fachkräftenachwuchs und auch dank seiner Integrationsfunktion (Verhindern von Jugendarbeitslosigkeit) von hoher Wichtigkeit. Eine ausreichende Finanzierung des Systems wird dazu beitragen, die Berufsbildung auch für leistungsstarke Jugendliche attraktiver zu machen, die Zahl der Abschlüsse auf Sekundarstufe II zu erhöhen sowie die höhere Berufsbildung als Weiterführung der beruflichen Grundbildung (neben den Fachhochschulen) gezielt zu stärken.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.