Termingerechte Sanierung der IV gefährdet

13. Mai 2011 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband bezweifelt, dass die vom Bundesrat in der Botschaft zur IV-Revision 6b skizzierten Massnahmen genügen, um die Invalidenversicherung nachhaltig zu sanieren. Im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage reduziert der bundesrätliche Vorschlag das Sparpotential um 375 Mio. Franken (2015 bis 2025). Ob damit nicht nur eine ausgeglichen Rechnung der Invalidenversicherung, sondern auch der geforderte Schuldenabbau von 15 Mrd. Franken erreicht werden kann, ist unsicher.

Der Bundesrat hat die Botschaft zum zweiten Massnahmenpaket der 6. Revision der Invalidenversicherung zu Handen des Parlaments verabschiedet. Die IV-Revision 6b soll  sicherstellen, dass die IV ab Ende der befristeten Mehrwertsteuererhöhung, d.h. ab 2018 finanziell auf eigenen Beinen steht. Das zweite Massnahmenpaket der 6. IV-Revision zielt zudem darauf ab, bis 2025 die Schulden der IV beim AHV-Fonds vollständig zurück zu zahlen. Die Revision 6b soll nach dem Willen des Bundesrates 2015 in Kraft treten.

Lage der IV besser als erwartet
Neu sollen beim Übergang zu einem stufenlosen Rentensystem weniger IV-Bezüger eine Kürzung ihrer Rente erfahren. Die Korrekturen seien keine Reaktion auf die Kritik in der Vernehmlassung, sondern auf die Entwicklungen bei der Invalidenversicherung zurückzuführen, sagte Sozialminister Didier Burkhalter vor den Medien in Bern. Die bisherigen Revisionen zeigten Wirkung.

Die Lage der IV hat sich laut dem Sozialminister in den vergangenen Jahren stark gebessert: 2010 seien halb so viele neue Renten gesprochen worden wie 2003, und auch die Wiedereingliederung von IV-Bezügern in die Arbeitswelt gelinge immer besser.
Der Bundesrat habe dies bei seinen jüngsten Entscheiden berücksichtigt. Hätte er vor einigen Monaten entschieden, hätte er einschneidendere Massnahmen beschlossen. 2010 lag das strukturelle Defizit der IV bei rund einer Milliarde Franken. Für 2011 erwartet Burkhalter dank den Einnahmen aus der Mehrwertsteuer ein ausgeglichenes Ergebnis.

10 % der Renten kürzen
Der Bundesrat verzichtet aber trotz dieser Entwicklung bei der zweiten Etappe der 6. IV-Revision nicht darauf, laufende Renten zu kürzen. Dies sei nötig, um bis 2025 die Schulden der IV tilgen zu können, erklärte Burkhalter. Eine tiefere Rente sollen 26 000 Personen oder 10% der IV-Rentner erhalten.

Insgesamt will der Bundesrat mit dem zweiten Teil der 6. IV-Revision jährlich 325 Mio. Franken einsparen. Ursprünglich plante er, jährlich 800 Mio. Franken einzusparen.

Grosse Skepsis des Arbeitgeberverbandes
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst, dass in der Botschaft sämtliche Elemente, welche der Bundesrat in die Vernehmlassung schickte, wieder aufgenommen wurden. So soll insbesondere ein neues, stufenloses Rentensystem eingeführt werden, mit welchem die so genannten Schwelleneffekte abgebaut werden sollen. Damit wird erreicht, dass IV-Rentenbezüger durch die Aufnahme einer (Teil-) Erwerbstätigkeit und der damit verbundenen Rentenreduktion per saldo finanziell nicht schlechter fahren; denn Arbeit muss sich lohnen!

Zwar ist das Sparpotential auch deshalb tiefer ausgewiesen, weil einige Sparelemente nicht mehr in der Botschaft figurieren, obwohl sie trotzdem umgesetzt werden sollen: Knapp 100 Mio. Franken sollen ohne Gesetzesänderungen, also ausserhalb der Botschaft, eingespart werden. Doch mit den optimistischen Prognosen des Bundesrates hinsichtlich Erfolg der IV-Revision 6a und den Bevölkerungs- sowie Wirtschaftsszenarien sind viele Unsicherheiten verbunden. Hier braucht es nur wenig, damit die Schieflage der IV nicht behoben werden kann.